FDP: Gericht bestätigt Zweifel an der Gemeinschaftsschule
ERWITTE. Die Erwitter FDP sieht ihre Zweifel an der Gemeinschaftsschule durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom 8.4. bestätigt.
MdL Christof Rasche: „In seiner Bewertung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Genehmigung der Gemeinschaftsschule in Finnentrop rechtswidrig sei. Bei den 14 Gemeinschaftsschulen, die nach den Sommerferien an den Start gehen sollen, handele es sich nach Auffassung des Gerichtes nicht um Schulversuche, sondern um die systematische Einführung einer neuen Schulform. Dazu muss der Landtag das Schulgesetz ändern. Die Strategie der Landesregierung, die neue Schulform über Modellversuche einzuführen, ist rechtswidrig.“
Der Rat der Stadt Erwitte will in der Ratssitzung am 19. Juli endgültig entscheiden, ob die Verbundschule oder die Gemeinschaftsschule der richtige Weg für die Kooperation der beiden Schulträger Erwitte und Anröchte im Bereich der Sekundarstufe I ist.
Christof Rasche: „Bevor keine Rechtssicherheit besteht, sollten wir auf die Einführung einer neuen Schulform in Erwitte und Anröchte verzichten. Die Landtagsfraktion von CDU und FDP fordern seit Monaten die Regierung auf, durch die Änderung des Schulgesetzes für Rechtssicherheit zu sorgen.“
Neben den rechtlichen Bedenken bestehen in der FDP nach wie vor auch inhaltliche Zweifel an der Gemeinschaftsschule. Viele Eltern und Lehrer aus Erwitte haben in Gesprächen mit der FDP die Befürchtung geäußert, dass bei einem gemeinsamen Lernen von Haupt- und Realschülern in den Klassen 5 und 6 die Qualität leidet. So haben einige Eltern in Langenberg ihre Kinder nicht an der dortigen neuen Gemeinschaftsschule, sondern an der Realschule in Rheda-Wiedenbrück angemeldet. Ebenso seien viele Hauptschüler mit der zweiten Fremdsprache in der Klasse 6 völlig überfordert. Für einen sinnvollen Umgang mit den unterschiedlichen Fähigkeiten der Schüler, sowie der Sicherung der Qualität des Unterrichts, scheinen Verbundschulen besser geeignet zu sein.
FDP-Schulexperte Hubert Hense: „Für die Grundsatzentscheidung des Rates ist eine sehr umfangreiche Elternbefragung notwendig, doch wie sollen die Eltern abstimmen, wenn der Modellversuch rechtswidrig ist. Der gesamte Fahrplan, inklusive der Informationsveranstaltung am 31.5., muss überdacht werden.“
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