Ohne Zustimmung keine Gemeinschaftsschule
FDP nimmt Voten der Lehrer, Schüler und Eltern ernstERWITTE. Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss der FDP-Stadtverband am Montag einstimmig, dass für eine Gemeinschaftsschule fünf Bedingungen erfüllt sein müssen.
1. Da die Verbände der Lehrer von Gymnasien und Realschulen an der Qualität der Gemeinschaftsschule zweifeln und diese deshalb ablehnen, ist der FDP die Auffassung der Lehrer besonders wichtig. Werner Bielawa: „Es muss also bei der Zustimmung der drei Lehrerkonferenzen bleiben.“
2. Es muss ein vernünftiges Konzept vorliegen, dieses liegt bis heute noch nicht vor.
3. Die drei Schulkonferenzen, bestehend aus Eltern, Schülern und Lehrern, müssen der Gemeinschaftsschule zustimmen.
4. Das Ergebnis der Elternbefragung muss sich für die neue Schulform aussprechen. Bettina Stakemeier: „Wer die Voten der Befragung und der Schulkonferenzen nicht abwartet, nimmt Eltern, Schüler und Lehrer nicht ernst.“
5. Es muss Rechtssicherheit bestehen, nach dem aktuellen Urteil ist die Einführung der Gemeinschaftsschule rechtswidrig. Rudolf Jaschke: „Nach unserer Auffassung von Recht und Gesetz müssen wir die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abwarten.“
Hubert Hense: „Wir warnen vor einem übereilten Antrag für eine Gemeinschaftsschule. Die Genehmigung würde sich dann nach dem neuen Schulgesetz richten, das in der zweiten Jahreshälfte im Landtag beraten wird und sich vermutlich nach den Programmen von SPD und Grünen richtet. In diesen Programmen ist das gemeinsame Lernen, unabhängig von der Qualifikation, von der 5 bis zur 10 Klasse vorgesehen, verbunden mit der Auflösung der weiterführenden Schulen.“
Nach Auffassung der FDP sollten sich alle Beteiligten mit den Vor- und Nachteilen von Gemeinschaft- und Verbundschule intensiv und transparent auseinander setzen.
Die FDP-Fraktion hat beantragt, das Thema Gemeinschafts- oder Verbundschule auf die Tagesordnungen des Schulausschusses (24.5.) und der Ratssitzung (26.5.) zu setzen.
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