Werner Bielawa: Vier Wohneinheiten bei 950 m² sind zu viel
Grundsätzlich sollen Mehrfamilienhäuser im Stadtkern von Erwitte, nach Möglichkeit barrierefrei und energetisch modern, entstehen. In den Randbereichen sollen grundsätzlich Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen um einen städtebaulich unerwünschten massiven Wohnungsbau zu verhindern und die damit verbundenen Auswirkungen (z.B. Verkehrsaufkommen) zu vermeiden.
Im noch gültigen Bebauungsplan „Östlich des Weckinghauser Weges“ sind grundsätzlich max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen. Nur für das Grundstück Zedernweg 2, direkt an der Kreisstraße Weckinghauser Weg, sind im Bebauungsplan 4 Wohneinheiten vorgesehen. Somit bestand schon im noch gültigen B-Plan das grundsätzliche Planungsziel von max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück. Die 4 Wohneinheiten im Gebäude Zedernweg 2 sind also eine gewollte Ausnahme und rechtfertigen keinesfalls eine massive Bebauung der insgesamt 11 unbebauten Grundstücke.
In der Vergangenheit haben einige Bauherren in Bad Westernkotten und Erwitte versucht, dieses grundsätzliche Planungsziel zu umgehen, indem sie das Grundstück geteilt haben, um ein Doppelhaus mit insgesamt 4 Wohneinheiten zu errichten.
Um trotzdem ihr grundsätzliches Planungsziel zu erreichen, hat die Stadt in zahlreichen Bebauungsplänen darauf reagiert und in der Regel max. 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte festgesetzt.
Dieses Planungsziel, max. 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte, sollte jetzt auch für den Bebauungsplan „Östlich des Weckinghauser Weges“ definiert werden.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollten nicht verändert werden.
Ebenso soll auf Abweichungen/Ausnahmen verzichtet werden, die das Ziel haben, zum Beispiel durch eine erhöhte Drempelhöhe, massivere Gebäude zu errichten.
Der Patriot berichtet dazu:
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